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   VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185   

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VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185 (https://dejure.org/2023,18397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185 (https://dejure.org/2023,18397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 6 ZB 23.1185 (https://dejure.org/2023,18397)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerfG, vgl. B.v. 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 5 m.w.N).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ihre rechtzeitigen und möglicherweise erheblichen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Allein die Nichterwähnung von Parteivorbringen in den Gründen des Beschlusses über einen Antrag auf Zulassung der Berufung, die nach § 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO überdies kurz zu halten sind, lässt im Übrigen nicht den Schluss zu, das Gericht habe dies etwa willkürlich nicht berücksichtigt oder mangels Sorgfältigkeit nicht zur Kenntnis genommen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2002 - 10 B 30.07 - juris; B.v. 5.2.1999 - 9 B 797.98 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2007 - 6 B 30.17 - juris Rn. 1 m.w.N.); dies gilt auch dann, wenn die Auffassung des Senats fehlerhaft sein sollte (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2011 - 9 B 86.11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07

    Abgrenzung zwischen revisibler Rechtsfrage und Tatsachenfrage bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Allein die Nichterwähnung von Parteivorbringen in den Gründen des Beschlusses über einen Antrag auf Zulassung der Berufung, die nach § 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO überdies kurz zu halten sind, lässt im Übrigen nicht den Schluss zu, das Gericht habe dies etwa willkürlich nicht berücksichtigt oder mangels Sorgfältigkeit nicht zur Kenntnis genommen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2002 - 10 B 30.07 - juris; B.v. 5.2.1999 - 9 B 797.98 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 86.11
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2007 - 6 B 30.17 - juris Rn. 1 m.w.N.); dies gilt auch dann, wenn die Auffassung des Senats fehlerhaft sein sollte (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2011 - 9 B 86.11 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185
    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerfG, vgl. B.v. 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 5 m.w.N).
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